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   BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78   

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BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78 (https://dejure.org/1979,16217)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1979 - 8a RU 44/78 (https://dejure.org/1979,16217)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 8a RU 44/78 (https://dejure.org/1979,16217)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
    Diese Regelung soll, wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 23. Juni 1976 (BSGE 44, 90, 92 = SozR 2200 5 551 Nr. 9) überzeugend dargelegt hat, Härten für den Einzelnen beseitigen helfen, die dadurch entstehen, daß zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit vorlagen, der Verordnungsgeber, der die BKVO in Abständen von jeweils mehreren Jahren ergänzt, sie nicht unmittelbar nach der Erkenntnis anpaßte.
  • BSG, 14.07.1978 - 8 RU 22/78
    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
    So begründet insbesondere die Aufnahme bestimmter Krankheiten in die Anlagen zu den Berufskrankheiten-Verordnungen grundsätzlich keinen Entschädigungsanspruch, wenn ein Versicherter schon vorher an einer solchen Krankheit erkrankt oder verstorben war (BSG SozR 5677 Anlage 1 Nr. 41, Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1978 = - 8 RU 22/78 - unveröffentlicht).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
    Tatbestände, die nach neuem Recht anspruchsbegründend sind, aber bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts abgeschlossen sind, werden grundsätzlich von Rechtsänderungen nicht erfaßt, wenn nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinn nach seinen Geltungsbereich auf diese Sachverhalte erstreckt (BSGE 7, 282, 284f; 16, 177, 178f; 23, 139, 140f mit zahlreichen Nachweisen).
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 63/61

    Die Neuregelung über die grundsätzlich unbegrenzte Gewährung von Krankengeld (und

    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
    Tatbestände, die nach neuem Recht anspruchsbegründend sind, aber bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts abgeschlossen sind, werden grundsätzlich von Rechtsänderungen nicht erfaßt, wenn nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinn nach seinen Geltungsbereich auf diese Sachverhalte erstreckt (BSGE 7, 282, 284f; 16, 177, 178f; 23, 139, 140f mit zahlreichen Nachweisen).
  • LSG Hessen, 10.10.1979 - L 3 U 610/77

    Berufskrankheit; Entschädigung wie eine Berufskrankheit; Rückwirkung; neue

    Wenn ein abgeschlossener Tatbestand vorliegt, der auch in seinen tatsächlichen Folgeerscheinungen nicht mehr in die Zeit nach der letzten Anpassung der BKVO fällt, können selbst die jüngsten medizinischen Erkenntnisse nicht mehr neu i.S. § 551 Abs. 2 RVO sein; Anschluß an BSG, Urteil vom 22.2.1979, 8 a RU 44/78.2.

    Da G. nach den insoweit überzeugenden Darlegungen von Prof. S. und Dr. H. im Juli 1970 behandlungsbedürftig an dem Ca. erkrankte und damit zu diesem Zeitpunkt der umstrittene Versicherungsfall eintrat, ist gemäß § 551 Abs. 3 RVO die damals gültig gewesene 7. BKVO vom 20. Juni 1968 (BGBl. I S. 721) anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1964 - 2 RU 30/64 - in BSGE 21, 296; vom 5. November 1965 - 5 RKn 147/74 in BSGE 24, 88; vom 20. März 1973 - 8/7 RU 11/70 - in BSGE 35, 267; vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - in BSGE 44, 90; vom 14. Juli 1978 - 8 RU 22/78 - und vom 22. Februar 1979 - 8 a RU 44/78 -).

    Es besteht ein allgemeiner, nicht nur im Sozialversicherungsrecht geltender Rechtsgrundsatz, daß Tatbestände, die zwar nach neuem Recht anspruchsbegründend sind, aber bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts vollständig und endgültig abgeschlossen vorliegen, von der Rechtsänderung nicht erfaßt werden, wenn nicht das neue Recht selbst ausdrücklich oder dem Sinne nach seinen Geltungsbereich auf diese Sachverhalte erstreckt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 1963, 2 RU 175/63; vom 5. November 1965, 5 RKn 147/64, a.a.O.; vom 20. März 1973, 8/7 RU 11/70, a.a.O.; vom 14. Juli 1978, 8 RU 22/78 und vom 22. Februar 1979, 8 a RU 44/78).

    Der erkennende Senat folgt nach eigener Überprüfung der erst kürzlich bekannt gewordenen Ansicht des 8. Senats des BSG im Urteil vom 22. Februar 1979 (8 a RU 44/78) darin, daß diese Grundsätze auch die Voraussetzung "neue Erkenntnisse" in § 551 Abs. 2 RVO eingrenzen.

    Damit steht verbindlich fest, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse im Sinne von § 551 Abs. 2 RVO vorlagen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1979, 8 a RU 44/78).

  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

    Der Senat konnte der Berufung der Beklagten auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 22. Februar 1979, Az.: 8a RU 44/78 stattgeben, wonach bei Anerkennung einer Erkrankung wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO wie bei allen Sozialversicherungsansprüchen die Anspruchsvoraussetzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles erfüllt sein müssen mit der Folge, daß die beim Kläger 1986 aufgetretene Krebserkrankung bei frühestens 1993 gesicherten medizinischen Erkenntnissen zur Anerkennungsfähigkeit nicht wie eine BK zu entschädigen gewesen wäre (ebenso BSGE 49, 148, 150; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1987, Az.: L-15/BU - 40/86 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L - 3/U - 143/95).
  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

    Der Senat konnte der Berufung der Beklagten auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 22. Februar 1979, Az.: 8a RU 44/78, stattgeben, wonach bei Anerkennung einer Erkrankung wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO wie bei allen Sozialversicherungsansprüchen die Anspruchsvoraussetzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles erfüllt sein müssen mit der Folge, daß die beim Kläger 1988 aufgetretene Lungenerkrankung bei frühestens 1995 gesicherten medizinischen Erkenntnissen zur Anerkennungsfähigkeit nicht wie eine BK zu entschädigen gewesen wäre (ebenso BSGE 49, 148, 150; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1987, Az.: L-15/BU-40/86 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L-3/U-143/95).
  • LSG Hessen, 08.11.1995 - L 3 U 143/95

    Neue Erkenntnisse - Berufskrankheit - Straßenbau - Bronchialkarzinom

    Außerdem müssen diese Erkenntnisse nach den Entscheidungen des 8. Senats des BSG aus dem Jahre 1979 (BSG, Urteil vom 22. Februar 1979 - 8 a RU 44/78; BSG SozR 5670 Anl. I Nr. 4302 Nr. 1), denen sich u.a. der erkennende Senat bislang in ständiger Rechtsprechung wie auch in dem den Ehemann der Klägerin betreffenden Urteil vom 28. Oktober 1992 angeschlossen hat, "im maßgeblichen Zeitpunkt der Erkrankung oder des Todes (§ 551 Abs. 3 RVO)" vorgelegen haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98

    Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

    Ebensowenig braucht der Senat zu der Rechtsfrage Stellung zu beziehen, auf welchen Zeitpunkt man den für die - hier nicht mögliche - Anwendung des 551 Abs. 2 RVO maßgeblichen Eintritt des Versicherungsfalles festzulegen hätte (dazu näher BSG, Urt. v. 22. Februar 1979, - 8a RU 44/78 -, sowie eingehend - hiervon abweichend - Hess LSG, aaO).
  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3 U 632/89

    Berufskrankheit - Kausalität - Asbestexposition - Elektriker - Bronchialkarzinom

    Der Senat hat die "neuen Erkenntnisse" des Sachverständigenbeirats, Sektion "Berufskrankheiten", aus dem Jahr 1991 zugunsten der Klägerin in seine Überlegungen einbezogen in Kenntnis der Auffassung, daß derartige Kenntnisse an sich bereits spätestens zum Todeszeitpunkt des Versicherten vorgelegen haben müssen (BSG, Urteil vom 22. Februar 1979, Az.: 8 a RU 44/78; Lauterbach-Watermann, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87

    Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft -

    Die neuen Erkenntnisse müssen grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Todes oder der Erkrankung vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 22. Februar 1979 - 8 a RU 44/78).
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